Unsere Netzwerk-Richtlinien

A. Name und Gebiet des Netzwerks

Das Netzwerk heißt Unternehmer Netzwerk Hohenlohe e.V..
Es hat seinen Sitz und Tätigkeitsbereich in Hohenlohe und darüber hinaus.

Die Anschriften des Vorstandes:

Simone V. Weis-Heigold, ArteFACT Grafik | Fotografie | Training
Fliederstraße 12, 74653 Künzelsau, Telefon (0 79 40) 5 34 68,
simone@art-efact.de, www.art-efact.de

Alexander Bergmann, Bergmann Edelmetalle e.K.
Am Hohenberg 1, 74653 Künzelsau, Telefon (0 79 40) 5 05 89 86,
a.bergmann@bergmann-edelmetalle.de, www.bergmann-edelmetalle.de

B. Zweck und Aufgabe des Netzwerks

Das Netzwerk strebt den Zusammenschluss von Gewerbetreibenden, Industrie, Handel, Handwerk, Dienstleister, Gastronomie, Vereine, Verbände, Gemeinden, Landwirtschaft, Freiberuflern, Kunstschaffenden und ähnliche Einrichtungen in ganz Hohenlohe und darüber hinaus an (im weiteren Text „Mitglieder“ genannt).
Das Ziel unserer Mitglieder ist es, tragfähige persönliche und berufliche Kontakte aufzubauen und sich gegenseitig mit Rat, Tat und Empfehlungen zu unterstützen. Auch der Gemeinschaftssinn und zwischenmenschliche Austausch ist den Mitgliedern des Netzwerkes sehr wichtig.

Zweck des Netzwerks ist es außerdem, sich zusammen zu schließen, auszutauschen und durch gemeinsame Treffen und Aktivitäten die Mitglieder zu unterstützen.

Alle Aktivitäten werden in Abstimmung mit dem Vorstand geplant und durchgeführt.

Das Netzwerk ist parteipolitisch und konfessionell neutral.

Bei z.B. mehrmals im Jahr stattfindenden Firmenbesichtigungen und Exkursionen in der Region und darüber hinaus wird der Wissenshorizont unserer Mitglieder ständig erweitert und es werden weitere interessante Kontakte geknüpft.

Die Mitglieder vom Unternehmer Netzwerk Hohenlohe e.V. treffen sich regelmäßig jeden ersten Donnerstag im Monat um 19 Uhr an unterschiedlichen Locations in Hohenlohe und an jedem dritten Donnerstag im Monat um 19 Uhr bei einem Onlinetreffen.
In Zeiten der Pandemie, bei online stattfindenden Meetings, jeden ersten und dritten Donnerstag im Monat um 19 Uhr. Den Zugangslink in den gemeinsamen Meetingroom erhalten interessierte Gäste an einem Besuchertag vom Vorstand.

C. Mitgliedschaft

1. Mitglieder des Netzwerks können werden, die die Aufgaben und Ziele des Netzwerks unterstützen:

a) Gewerbetreibende
b) Industrie
c) Handel
d) Handwerker
e) Dienstleister
f) Gastronomie
g) Landwirtschaft
h) Freiberufler
i) Soloselbstständige
j) Kultur- und Kunstschaffende
k) Gemeinden
l) Vereine
m) Verbände
n) und ähnliche Einrichtungen

Firmen-, Gemeinde-, Vereins- und Verbandsmitgliedschaft ist möglich, es ist jeweils ein Vertreter zu benennen.

2. Entstehung der Mitgliedschaft

  1. Mitglied des Netzwerks wird, wer einen Besucherfragebogen vollständig ausgefüllt, diesen eingereicht hat, grundsätzlich mindestens 1 x bei einem Besuchertag vom Unternehmer Netzwerk Hohenlohe anwesend war und seinen Beitrittswunsch kundgetan hat.
    Die Abstimmung auf Aufnahme obliegt den bereits bestehenden Mitgliedern. Vetorecht liegt bei Mitgliedern vor, die der gleichen oder ähnlichen Branche wie der Antragsteller angehören und mindestens 6 Monate ohne Unterbrechung Mitglied sind.
    Die Probezeit beträgt 4 Monate, in der die Mitgliedschaft von beiden Seiten formlos gekündigt und mit sofortiger Wirkung beendet werden kann.
  2. Bei Mitgliedern unter 50 % Anwesenheit bei den gemeinsamen Treffen in den letzten 6 Monaten entfällt das persönliche Veto-, Abstimmungs- und Wahlrecht.
  3. Sollten zwei Mitglieder aus gleichen oder ähnlichen Branchen die Mitgliedschaft zeitgleich im Unternehmer Netzwerk Hohenlohe beantragen, müssen diese eine Aufteilung Ihrer Branche innerhalb des Netzwerkes erarbeiten. Sollte ihnen dies nicht möglich sein, entscheiden alle stimmberechtigten Mitglieder über die Auswahl eines Neumitgliedes, nachdem sich beide bei einem Treffen ausführlich dem Netzwerk vorgestellt haben.

3. Beendigung der Mitgliedschaft

  1. Die Mitgliedschaft beläuft sich auf ein volles Kalenderjahr.
  2. Die Mitgliedschaft erlischt durch Kündigung zum Ende des jeweiligen Kalenderjahres. Diese muss schriftlich, spätestens 14 Tage nach Erhalt der Mitgliedsrechnung, beim Vorstand eingegangen sein. Geschieht dies nicht fristgerecht, verlängert sich die Mitgliedschaft um ein weiteres Kalenderjahr.
  3. Die Mitgliedschaft erlischt durch den Tod.
  4. Ein Mitglied kann mit sofortiger Wirkung durch den Vorstand ausgeschlossen werden, wenn es gegen die Interessen des Netzwerks verstoßen hat. Dieser Ausschluss erfolgt schriftlich durch den Vorstand. Danach erhält das Mitglied 8 Tage Zeit, sich zu erklären.
  5. Sollte das Unternehmen des Mitglieds unterjährig aufgelöst werden, werden die Benutzerprofildaten auf der Homepage mit sofortiger Wirkung gelöscht.
  6. Der Mitgliedsbeitrag wird bei vorzeitiger Beendigung der Mitgliedschaft nicht zurück erstattet.

D. Leistungen für Mitglieder

  1. Individuelle und werbewirksame Seiteneintragung auf der UNetzH-Homepage für jedes Mitglied inkl. Verlinkung auf die Firmen-Homepage (Verwendbare Daten sind vom Neumitglied zu liefern).
  2. Rotierend: Unternehmer des Monats (oder anderer Wortlaut) auf Facebook und auf der Homepage für Mitglieder, die mindestens 50 % über das Kalenderjahr bei den Treffen anwesend waren (Verwendbare Daten sind vom Mitglied zu liefern).
  3. Neumitgliedervorstellung bei Facebook und Homepage (Bilddaten sind vom Neumitglied zu liefern).
  4. Kostenfreie Nutzung der Online-Meeting-Software (nach rechtzeitiger Terminvoranmeldung).
  5. Kostenfreie oder kostenreduzierte Teilnahme an UNetzH-Events, wie z.B. Firmenexkursionen, Grillabenden, Weihnachtsfeiern, Fortbildungs-Seminaren, Webinaren, etc.

E. Rechte und Pflichten der Mitglieder

Die Beschlüsse des Vorstandes sind für alle Mitglieder verbindlich. Die Mitglieder sind verpflichtet, die Mitgliedsbeiträge bis spätestens zum 30. November für das kommende Jahr im Voraus zu entrichten.

Bei vom Vorstand ausgerufenen Abstimmungen hat jedes Mitglied eine Stimme und ein Vetorecht bei Antrag zur Mitgliedschaft eines neuen Mitgliedes (außer Absatz C Pkt. 2/2)

Mitglieder sind für die Organe des Netzwerks wählbar, wenn Sie in den letzten 12 Monaten mindestens 70 % bei den gemeinsamen Treffen anwesend waren und bereits mindestens ein halbes Jahr aktives Mitglied sind. Jedes Mitglied soll das Netzwerk in seinen Aufgaben nach Kräften unterstützen und fördern. Es ist verpflichtet alles zu unterlassen, was den gemeinsamen Interessen und dem Ansehen des Netzwerks schaden könnte.

Möchte ein bestehendes Mitglied seine Branche wechseln, erweitern oder zeitweilig aussetzen, hat er dies dem Vorstand unverzüglich schriftlich mitzuteilen.
Die Wechselgebühr beträgt 50,– Euro.

F. Mitgliedsbeiträge

Die Kosten des Netzwerks werden durch die Jahresbeiträge der Mitglieder gedeckt.

  1. Der Mitgliedsbeitrag beträgt 10 Euro / Monat.
  2. Einmalige Aufnahmegebühr 50 Euro.
  3. Der Beitrag für ein Kalenderjahr (120 Euro) ist bis spätestens 14 Tage nach Erhalt der Mitgliedsrechnung für das kommende Jahr im Voraus fällig und an den Kassier zu entrichten. Neue Mitglieder entrichten bei Eintritt einen anteiligen Jahresbeitrag plus die einmalige Aufnahmegebühr.
  4. Der Vorstand erhält als Aufwandsentschädigung einen Gutschein in Höhe von je 120 Euro, der Kassier und der Schriftführer einen Gutschein in Höhe von je 60 Euro am Ende des Kalenderjahres, der bei allen Mitgliedern des Netzwerkes binnen eines Kalenderjahres eingelöst werden kann.

G. Organe des Netzwerks

1. Die Organe des Netzwerks sind:

a) der Vorstand
b) die Crew
c) die Mitglieder

Der Vorstand besteht aus zwei gleichberechtigten Mitgliedern, die Crew aus dem Kassier, dem Schriftführer und drei Beisitzern, die zusammen mit dem Vorstand von den Mitgliedern gewählt wurden.

2. Die Aufgaben des Vorstandes:

Dem Vorstand obliegt die Führung des Netzwerks. Er vertritt das Netzwerk, wobei jedes Vorstandsmitglied allein vertretungsberechtigt ist.

Im Einzelnen hat:

a) der Vorstand die Treffen und die Vorstand-Crew-Sitzungen zu leiten.

b) der Kassier alle Beiträge einzuziehen, die Kassengeschäfte zu führen und darüber Buch zu halten. Der Rechnungszeitraum ist das Kalenderjahr. Die Kasse wird von zwei Mitgliedern (Kassenprüfern) in Anwesenheit des amtierenden Kassiers bis zum 31. Dezember des laufenden Kalenderjahres geprüft.

c) der Schriftführer stichpunktartig Protokoll bei den Treffen und Vorstand-Crew-Sitzungen zu führen. Bei seiner Verhinderung muss er für diese Aufgabe einen Vertreter ernennen. Das jeweilige Protokoll wird im internen Forums-Bereich und in der WhatsApp-Gruppe für alle Mitglieder zeitnah veröffentlicht.

3. Wahlen

Der Vorstand, der Kassier, der Schriftführer und die drei Beiräte werden beim November-Treffen auf die Dauer von 2 Jahren gewählt.
Die Wahlen erfolgen offen, jedoch schriftlich und geheim, wenn dies von einem Mitglied gewünscht wird. Enthaltungen und ungültige Stimmen gelten als nicht abgegebene Stimmen.

H. Die Crew

Sie hat die Aufgabe, den Vorstand in seinen Entscheidungen zu beraten und diesen zu unterstützen.
Zu den Vorstand-Crew-Sitzungen können auf Wunsch sachkundige, beratende Personen hinzugezogen werden. Die Entscheidung über die Einladung trifft der Vorstand. Für Vorstands- und Crew-Mitglieder, die vor Ablauf ihrer Wahlperiode ausscheiden, wählen die Mitglieder Ersatzmitglieder. Ihre Amtszeit läuft bis zum Ende der normalen Wahlperiode.

I. Das November-Treffen

Beim November-Treffen werden durch Beschlussfassung alle wichtigen Angelegenheiten des Netzwerks, die nicht zum Zuständigkeitsbereich anderer Organe gehören, geregelt.

Zur Agenda gehört:

  1. Ein neutraler Wahlleiter führt die Wahl des Vorstandes, des Kassiers, des Schriftführers und des Beirats durch (alle zwei Jahre).
  2. Auf Antrag: Änderung und Ergänzung der Netzwerk-Richtlinien (jedes Jahr).
  3. Die Entlastung des Vorstandes (jedes Jahr).
  4. Die Beschlussfassung über die Auflösung des Netzwerks und Verwendung eines eventuell vorhandenen Netzwerkvermögens.
  5. Der Vorstand benennt die beiden neutralen Kassenprüfer (jedes Jahr).

Das Novembertreffen wird vom Vorstand einberufen.

Nach einer Aussprache stimmen alle Mitglieder über die Entlastung des Vorstands ab.

Das Novembertreffen fasst die Beschlüsse mit einfacher Stimmenmehrheit der anwesenden Mitglieder, im Falle einer Stimmengleichheit gilt der Antrag als abgelehnt. Enthaltungen und ungültige Stimmen gelten als nicht abgegebene Stimmen.

Anträge zum November-Treffen müssen spätestens sieben Tage vor dem Treffen schriftlich beim Vorstand eingereicht werden.

J. Das Januar-Treffen

Der Kassier berichtet über das Ergebnis der Jahresrechnung. Er führt im internen Mitgliederbereich der Homepage die Abrechnung, die jedem Mitglied frei zur Einsicht ganzjährig zugänglich ist. Die Jahresschlussabrechnung ist von beiden Kassenprüfern bis zum 31. Dezember des vorherigen Jahres zu prüfen. Der Rechnungszeitraum ist das Kalenderjahr.
Die Entlastung des Kassiers erfolgt am Ende dieses Treffens.

K. Treffen

Das Treffen wird durch den Vorstand eröffnet und nach der vorher bekanntgegebenen Agenda ausgeführt.
Mitglieder, die am Treffen verhindert sind, dürfen sich vertreten lassen. Dieser Vertreter darf kein anderes Mitglied des Netzwerkes sein.

L. Haftung

Das Unternehmer Netzwerk Hohenlohe e.V. haftet nicht für seine Mitglieder, seinen Vorstand und seine Crew. Jegliche Haftung ist somit ausgeschlossen.

M. Persönliche Mitgliedsdaten

Mit dem Beitritt eines Mitgliedes nimmt das Netzwerk seine persönlichen Daten auf. Diese werden auf der Netzwerk-Homepage www.unetzh.de und auch auf Facebook veröffentlicht.
Bei Austritt werden die Daten des individuellen Benutzerprofils der Homepage gelöscht.
In der Timeline der Homepage und auf Facebook bleiben diese stehen.

Stand: Januar 2024